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Privatwirtschaft in China - Definitionen
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Privatwirtschaft in China - Definitionen

Die Registrierung und statistische Zuordnung von Unternehmen wurde im September 1998 durch zwei Verordnungen des Staatlichen Statistikamtes und des Staatlichen Industrie- und Handelsamtes neu geregelt. Bei der Registrierung spielt nur noch die Rechtsform und die Herkunft des Kapitals eine Rolle, dagegen nicht mehr die Zuordnung zu einer Administrationseinheit. In der Statistik werden die Hauptgruppen: "Unternehmen in Allgemeineigentum" und "Unternehmen nicht in Allgemeineigentum" unterschieden. Wir bezeichnen letztere auch als Privatunternehmen im weiteren Sinne, im Unterschied zu den Privatunternehmen, die speziell als solche registriert sind. Kleingewerbebetriebe werden in China nicht als Unternehmen bezeichnet, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sie zählen aber ebenfalls zur Privatwirtschaft.

Privatwirtschaft
Nicht-private Wirtschaft


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